Allgemeine geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GREENERY landshaping AG, Mürtschenstrasse 9, 8637 Laupen ZH (nachfolgend «GREENERY landshaping»), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von GREENERY landshaping mit ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

GREENERY landshaping bietet ihren Kunden Leistungen an in den Bereichen Gartenbau, Garten- und Baumpflege, Pflanzungen und Verpflanzungen, Pflanzenrettung sowie Beratung und Planungen diesbezüglich.

Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.greenery.ch.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit GREENERY landshaping geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GREENERY landshaping.

Bei Leistungserbringungen im Rahmen von Bauprojekten, für die die Geltung von SIA-Normen vereinbart wurde, gehen diese AGB den SIA-Normen vor, soweit sie im Widerspruch zu den SIA-Normen stehen.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Leistungen von GREENERY landshaping und bei der Nutzung von www.greenery.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


Informationen auf www.greenery.ch

www.greenery.ch beinhaltet Informationen über Leistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.greenery.ch (Beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. GREENERY landshaping bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.greenery.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann GREENERY landshaping weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

GREENERY landshaping kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.greenery.ch aufgeführten Leistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Leistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.


Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.GREENERY landshaping rechnet ihren Aufwand grundsätzlich gemäss vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden ab (Entschädigung nach Zeitaufwand oder mittels Pauschalen). Bei Entschädigung nach Aufwand stellt der in der jeweiligen Offerte respektive im jeweiligen Vertrag aufgeführte Aufwand ein Schätzwert für den voraussichtlichen Arbeitsaufwand dar, welche nach Treu und Glauben berechnet wurde, basierend auf Informationen und Annahmen im Zeitpunkt der Erstellung. Dieser voraussichtliche Aufwand ist jedoch nicht verbindlich. Ist darüber hinaus ein Mehraufwand absehbar, orientiert GREENERY landshaping den Kunden vorab umgehend. Der Kunde hat den Mehraufwand zu vergüten.

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Alle für die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten erforderlichen Lieferungen (z. B. Pflanzen, Substrate, Materialien) sind im Preis inbegriffen.

Entsorgungen von Schnittgut, Aushub, Verpackungen oder sonstigen Materialien sind nicht im Preis enthalten und werden dem Kunden nach effektivem Aufwand und zu den jeweils gültigen Ansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt. Energie- und Wasserkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Dauert die Ausführung des entsprechenden Auftrags länger als sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ist GREENERY landshaping berechtigt, allfällige höhere Material- und Lohnkosten dem Kunden zu überwälzen respektive dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen. Eine solche Preisanpassung muss dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden, unter Angabe der Gründe und des Umfangs der Anpassung. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten, wobei die bis dahin erbrachten Leistungen zum ursprünglich vereinbarten Preis abzurechnen sind.

Vertragsschluss und Kündigung

Die Angebote und Offerten von GREENERY landshaping stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Angebote und Offerten sind für GREENERY landshaping nicht bindend. Vor Vertragsschluss von GREENERY landshaping bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsabschluss kommt mit der Auftragsbestätigung durch GREENERY landshaping zustande.

Bei Einzelverträgen endet das jeweilige Vertragsverhältnis mit vollständiger Erledigung der Arbeiten durch GREENERY landshaping oder mit Ablauf der vereinbarten Zeitdauer. Ein Kündigungsrecht besteht nicht.

Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien das Vertragsverhältnis nach einer Mindestlaufpflicht von einem Jahr in schriftlicher Form kündigen (E-Mail genügt), mit einer Frist von drei Monaten jeweils auf das Ende eines jeden Vertragsjahres.

Der Kunde ist verpflichtet, GREENERY landshaping bis zum Ablauf der Kündigungsfrist angefallene Aufwendungen und Kosten sowie die Entschädigung von GREENERY landshaping vollumfänglich zu vergüten.

GREENERY landshaping ist insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen und die Arbeiten sofort einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, er betrieben wird, einen Insolvenzantrag stellt oder wenn gegen ihn die Konkurseröffnung beantragt wird oder wenn er wiederholt seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund beeinträchtigt den Entschädigungsanspruch von GREENERY landshaping für bereits erbrachte Leistungen nicht. GREENERY landshaping hat zudem Anspruch auf eine angemessene Entschädigung ihrer daraus angefallenen finanziellen Ausfälle.


Widerrufsrecht bei Verbraucherkunden in der EU (Fernabsatzverträge)

Verbraucherkunden mit Wohnsitz in der EU (Fernabsatzvertrag) haben das Recht, während 14 Tagen nach Vertragsschluss den Vertrag mit GREENERY landshaping zu widerrufen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde GREENERY landshaping den Widerruf fristgerecht anzeigt (per E-Mail an info@greenery.ch). Der Kunde kann dazu das auf www.greenery.ch zum Download bereitstehende Widerrufsformular benutzen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der vorgenannten 14-Tage-Frist abschickt.

Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages.

Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 14 Tagen seit Eingang des Widerrufs bei GREENERY landshaping an den Kunden zurückerstattet.

Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der 14-tägigen Frist, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden begonnen wurde und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch GREENERY landshaping verliert und GREENERY landshaping die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Für den Fall, dass der Kunde den Dienstleistungsvertrag fristgerecht widerruft, bevor GREENERY landshaping die Dienstleistung vollständig erbracht hat, schuldet der Kunde Wertersatz für die von GREENERY landshaping bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen.

Zahlungsmodalitäten

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von GREENERY landshaping in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Ist auf der Rechnung keine Frist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist generell 30 Kalendertage.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinse in der Höhe der gesetzlichen 5 % (bei Wohnsitz in der EU 8 %) sowie weiteren Verzugsschaden (Inkassokosten etc.). Für jede schriftliche Mahnung (per E-Mail oder Post) fällt zu Lasten des Kunden eine Mahngebühr von CHF 25.— an (bei Wohnsitz in der EU
EUR 40.—).

GREENERY landshaping behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist GREENERY landshaping berechtigt, jede weitere Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen GREENERY landshaping ist nicht zulässig.

Pflichten von GREENERY landshaping und Ausführung der Arbeiten

GREENERY landshaping führt die ihr übertragenen Arbeiten gemäss Offerte oder Vereinbarung fachgerecht, der Jahreszeit und der Witterung angepasst aus. GREENERY landshaping verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung der ihr übertragenen Leistungen.

Erfüllungsort ist der Standort des Gartens oder der Aussenanlage, für welche die Leistungen von GREENERY erbracht werden.

Nutzen und Gefahr gehen mit Ausführung bzw. Ablieferung der Leistungen am Erfüllungsort auf den Kunden über.

Bei der Ausführung ihrer Arbeiten muss GREENERY landshaping auf die Witterung Rücksicht nehmen und sich an diese anpassen. Termin- und Ausführungsverschiebungen sind möglich, was keine Lieferverzögerung und auch keine Schadenersatzpflicht begründet.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Vertragsinhalt sind, und welche durch den Kunden angewiesen werden, werden zu den geltenden Ansätzen, nach effektivem Zeitaufwand, inkl. der entsprechenden Nebenkosten wie Material- und Anfahrtskosten, in Rechnung gestellt.

GREENERY landshaping ist berechtigt, ihr übertragene Arbeiten durch Hilfspersonen oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte ausführen zu lassen. GREENERY landshaping bleibt jedoch in jedem Fall gegenüber dem Kunden für die ihr übertragenen Leistungen verantwortlich.

GREENERY landshaping verpflichtet sich, ihr übergebene Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und, mit Ausnahme zur Leistungserbringung, nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schlüssel sind auf erstes Begehren unverzüglich an den Kunden zurückzugeben.


Pflichten des Kunden

Der Kunde gewährleistet sämtliche Voraussetzungen für eine sichere, reibungslose und ordnungsgemässe Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde hat insbesondere freien Zugang zu allen für die Leistungserbringung betroffenen Örtlichkeiten zu verschaffen, Anschlüsse für Wasser und Energie sicherzustellen und für die Ausführung der Arbeiten notwendige Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem hat er vorab sämtliche erforderlichen behördlichen und privatrechtlichen Bewilligungen einzuholen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt zum Objekt ausserhalb der im Leistungsvertrag vereinbarten Zeiten untersagt.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, ist GREENERY landshaping berechtigt, eine angemessene Entschädigung für hierdurch verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen.


Abnahme der Arbeiten

Die Abnahme der von GREENERY landshaping ausgeführten Arbeiten erfolgt gemäss der individuellen Offerte ausdrücklich oder in stiller Form. Bei einer stillen Abnahme hat der Kunde das Recht, binnen zehn Tagen Nachbesserung zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeiten als vertragsgerecht erbracht und mängelfrei abgenommen.

Verweigert der Kunde die Abnahme oder erscheint er nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, so setzt GREENERY landshaping einen verbindlichen zweiten Abnahmetermin an, der dem Kunden schriftlich mitgeteilt wird. Nimmt der Kunde diesen Termin wiederum nicht wahr, so gelten die Arbeiten als vertragsgerecht erbracht und mängelfrei abgenommen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Arbeiten tatsächlich nicht vertragsgemäss erbracht wurden oder wesentliche Mängel aufweisen.


Gewährleistung und Garantien

GREENERY landshaping führt die ihr übertragenen Arbeiten gemäss Offerte oder Vereinbarung fachgerecht aus. Bei Pflanzungen gewährt GREENERY landshaping eine Anwachsgarantie bis zum Ablauf der ersten Vegetationsperiode. Davon ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemässe Pflege, Schädlingsbefall, Elementarschäden oder falsche Standortwahl durch den Kunden.

Bei Mängeln, für welche GREENERY landshaping Gewähr zu leisten hat, hat diese das Recht auf Nachbesserung. Sämtliche weiteren Mängelrechte und allfällige Schadenersatzansprüche werden wegbedungen.

GREENERY landshaping lehnt jegliche Gewährleistung für Mängel, welche nicht eindeutig auf erbrachte Leistungen von GREENERY landshaping zurückzuführen sind, oder für Ausführungen, die auf Wunsch des Kunden und entgegen der Beratung durch GREENERY landshaping ausgeführt wurden, ab.


GREENERY GreenCare-Plan

Hat der Kunden einen GreenCare-Plan erworben, beinhaltet dies eine Anwachsgarantie bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode. Diese Garantie kann im Einvernehmen mit dem Kunden verlängert werden. Es gelten die jeweiligen vereinbarten Bedingungen.

Von dieser Garantie ausgeschlossen sind:

  • Pflanzung/Anwuchs auf Kundenwunsch trotz Abmahnung
  • Leistungen durch Dritte
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Frost, Trockenheit, Staunässe)
  • Setzungen bei Aufschüttungen durch Kunde/Dritte (trotz Abmahnung)
  • Schäden durch Dritte oder Tiere
  • Ungewöhnlicher Schädlings-/Krankheitsbefall
  • Verseuchter/kontaminierter Boden
  • Probleme bei Rasensaat (Fingerhirse, starkes Unkraut)
  • Fehlende/fehlerhafte Mitwirkung des Kunden (Bewässerung, Zugang, Unterhalt)
  • Beeinträchtigungen durch invasive Neophyten


Haftung von GREENERY landshaping

Für Schäden, welche als Folge der Leistungsausführung durch GREENERY landshaping entstehen (Personen- und Sachschäden), besteht bei GREENERY landshaping eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Im Übrigen beschränkt GREENERY landshaping ihre Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen sie und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

GREENERY landshaping führt die vereinbarten Arbeiten der Jahreszeit und der Witterung angepasst aus. Daraus sich ergebende Terminverschiebungen oder Anpassungen des Arbeitsplanes haben keinerlei Haftung zur Folge.

Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.


Datenschutz

Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist GREENERY landshaping wichtig. GREENERY landshaping nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. GREENERY landshaping verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass GREENERY landshaping seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und, soweit zur Leistungserbringung erforderlich, auch an sorgfältig ausgewählte Dritte weitergibt. GREENERY landshaping verpflichtet sich, die Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wobei ein solcher Widerruf die Rechtmässigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass GREENERY landshaping seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (Online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an GREENERY landshaping.


Personal und Abwerbeverbot

Sämtliche von GREENERY landshaping beschäftigten Mitarbeitenden verfügen über eine gültige Schweizer Arbeitsbewilligung und sind bei den Sozialversicherungen angemeldet.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer mit GREENERY landshaping und für die Dauer von zwölf Monaten nach Vertragsende, mit den Mitarbeitenden von GREENERY landshaping, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsende für den Kunden tätig waren, kein direktes Arbeitsverhältnis oder Auftragsverhältnis einzugehen oder anzubahnen. Bei Zuwiderhandlung ist GREENERY landshaping berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 20 Tsd. pro Fall zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von GREENERY landshaping bleiben vorbehalten.


Geheimhaltungspflicht

GREENERY landshaping verpflichtet sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen ihrer Leistungserbringung erfährt, an Dritte weiterzugeben. GREENERY landshaping verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht ihren Mitarbeitenden, Hilfspersonen und anderen, mit der Leistungserbringung betrauten Dritten, weiter zu überbinden.


Weitere Bestimmungen

Abänderungen dieses Vertrages oder der Leistungen von GREENERY landshaping gemäss Offerte sowie mündliche Vereinbarungen bedingen der schriftlichen Bestätigung durch GREENERY landshaping.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hinwil ZH, Schweiz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.


Stand: Laupen, 1. November 2025